Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Handy, besonders ein Smartphone und andere digitale Speichermedien gehören heute zu unserer Lebenswelt. Sie bieten faszinierende, umfangreiche Möglichkeiten der Nutzung. Damit sind aber auch viele Gefahren verbunden und oft werden die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzt und gesetzliche Regeln missachtet, was strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann.

Um dieses im schulischen Umfeld zu vermeiden und Euch vor Schaden zu bewahren, wurde im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Art. 56 Abs. 5 Folgendes festgelegt:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

 

Für unsere Schule haben wir dazu folgende Regelungen getroffen, die zu beachten sind und umgesetzt werden:

  • Handys, Smartphones, MP3-Player, Apple Watch, andere elektronische Speichermedien und deren Zubehör sind auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten und in der Büchertasche aufzubewahren. Gleiches gilt für weitere Schulveranstaltungen.
  • Bei Zuwiderhandeln werden diese Geräte von der Lehrkraft abgenommen und bis 13:00 Uhr in ausgeschaltetem Zustand im Tresor des Sekretariats aufbewahrt. Die Eltern werden darüber mit einem Vordruck informiert, dessen Erhalt sie bestätigen müssen.
  • Im Wiederholungsfall wird ein Verweis erteilt.
  • In einer Prüfungssituation wird ein nicht in der Büchertasche befindliches Handy u.a. als Unterschleif angesehen und die Arbeit mit der Note „Sechs“ bewertet.
  • Das Mitbringen von elektronischen Geräten geschieht auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt z.B. bei Diebstahl oder Beschädigung dafür keine Verantwortung.

Weitergehende Fälle und Maßnahmen:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler verletzt durch unerlaubte Bild-, Film- oder Tonaufnahmen die Persönlichkeitsrechte anderer (§ 22 KUG – Recht am eigenen Bild).
  • Verbreitung von Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdungen von Mitschülern oder Lehrkräften (§§ 185 – 187 StGB).
  • Es besteht begründeter Verdacht, dass gewaltverherrlichende (§ 131 StGB), pornografische (§ 184 StGB) oder extremistische Inhalte (§§ 86, 130 StGB) gespeichert oder verbreitet werden.

In diesen Fällen wird eine Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 Nr. 6 – 10 BayEUG verhängt. Je nach Schwere des Falls handelt es sich um einen Ausschluss vom Unterricht, eine Androhung der Entlassung oder eine Entlassung. Außerdem wird die Polizei durch die Schulleitung mit eingeschaltet.

Die betroffenen Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, d.h. Strafanzeige zu stellen oder Schadenersatz einzufordern.

Mit Eurer Unterschrift bestätigt Ihr die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Regeln

Silke Bundschuh, RSDin

Schulleiterin

Handynutzungsordnung als Download

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